Sekundarstufe II

Zur Konzeption der Kompetenzorientierung im Fach Politik-Wirtschaft 

Im Kerncurriculum Politik-Wirtschaft (Sek. II) heißt es:

„Kompetenzen umfassen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, aber auch Bereitschaften, Haltungen und Einstellungen, über die Schülerinnen und Schüler verfügen müssen, um Anforderungssituationen gewachsen zu sein. Kompetenzerwerb zeigt sich darin, dass zunehmend komplexere Aufgabenstellungen gelöst werden können. Deren Bewältigung setzt gesichertes Wissen und die Kenntnis und Anwendung fachbezogener Verfahren voraus.

Schülerinnen und Schüler sind kompetent, wenn sie zur Bewältigung von Anforderungssituationen

  • auf vorhandenes Wissen zurückgreifen,
  • die Fähigkeit besitzen, sich erforderliches Wissen zu beschaffen,
  • zentrale Zusammenhänge des jeweiligen Sach- bzw. Handlungsbereichs erkennen,
  • angemessene Handlungsschritte durchdenken und planen,
  • Lösungsmöglichkeiten kreativ erproben,
  • angemessene Handlungsentscheidungen treffen,
  • beim Handeln verfügbare Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten einsetzen,
  • das Ergebnis des eigenen Handelns an angemessenen Kriterien überprüfen.“ (KC S. 5)

Allgemein unterscheiden Kerncurricula inhalts- und prozessbezogene Kompetenzen. Fachspezifisch ergibt sich eine parallele Differenzierung nach folgenden Gesichtspunkten:

Kompetenzbereich Fachwissen: Sach- und Analysekompetenz

Sach- und Analysekompetenz meint die Fähigkeit, über grundlegende politische und wirtschaftliche Kenntnisse zu verfügen, die zum Verständnis gesellschaftlicher Strukturen und Prozesse notwendig sind. Dazu zählt vor allem konzeptuelles Ordnungswissen, das den Lernenden das Wiedererkennen von Strukturelementen, Invarianzen und Prozessregeln in der Fülle der politischen und ökonomischen Phänomene ermöglicht und über das in alltagsweltlichen Interaktionen erworbene Wissen hinausgeht. Politisches und ökonomisches Orientierungswissen versetzt die Schülerinnen und Schüler in die Lage, ihre Bedürfnisse und Interessen, ihre Entfaltungsmöglichkeiten und Handlungsspielräume im Zusammenhang mit der tatsächlichen politischen und ökonomischen Ordnung zu sehen. Es bedarf aber immer wieder der systematischen Analyse der politischen und ökonomischen Strukturen und Abläufe sowie deren Mechanismen, Wirkungen und Zusammenhängen, damit konzeptuelles Ordnungswissen entsteht.

Kompetenzbereich Erkenntnisgewinnung: Methodenkompetenz

Methodenkompetenz umfasst die Fähigkeiten und Fertigkeiten, die benötigt werden, um sich mit politischen und ökonomischen Problemstellungen auseinander zu setzen. Zur Bewältigung gegenwärtiger und zukünftiger Entscheidungssituationen in Politik und Wirtschaft ist die Aneignung sowohl von originär fachspezifischen Methoden (z. B. des Politikzyklus oder des Wirtschaftskreislaufs als Analyseinstrumente) als auch von Arbeitstechniken (z. B. die Analyse und Interpretation von Statistiken) notwendig. Dazu gehört auch, dass die in den Einheitlichen Prüfungsanforderungen (EPA) verbindlich ausgewiesenen Operatoren (siehe Anhang) sowohl im Unterricht als auch in den Klausuren eingeübt werden. Eine besondere Zielsetzung des Unterrichts in der gymnasialen Oberstufe besteht darin, dass die Lernenden ihre Fähigkeit zur eigenständigen Wahrnehmung und Aufarbeitung von Problemstellungen entwickeln. Dadurch wird selbständiges und aktives Lernen der Schülerinnen und Schüler auch über die Schule hinaus ermöglicht.

Kompetenzbereich Bewertung: Urteilskompetenz

Politische und ökonomische Urteilskompetenz beinhaltet die Fähigkeit, politische und ökonomische Sachverhalte bzw. Probleme, Entscheidungen und Handlungen unter Verwendung von Kategorien und Kriterien selbständig und begründet zu beurteilen. Dabei bilden die Wertmaßstäbe des Grundgesetzes die Richtschnur. Dies schließt die Kompetenz ein, zwischen analysierenden bzw. konstatierenden Urteilen (Sachurteilen) und normativen bzw. qualifizierenden Urteilen (Werturteilen) zu unterscheiden sowie die eigenen Erkenntnis- und Beurteilungsprozesse zu reflektieren. Fach-, Analyse-, Methoden und Urteilskompetenz bilden wesentliche Voraussetzungen für die Erlangung politischer und ökonomischer Entscheidungs- und Handlungskompetenz. Reales Handeln kann im Unterricht aber allenfalls simuliert und angebahnt werden und so Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzen, auf eine gegebene politische oder ökonomische Position sachlich überzeugend und adressatenorientiert zu antworten.“ (KC S. 8f.) Diese fachspezifischen Kompetenzbereiche, die inhalts- und prozessbezogene Kompetenzen in unterschiedlichem Maße beinhalten, fokussieren, in Abhängigkeit vom thematischen Schwerpunkt eines Halbjahres, entweder eher auf politische oder ökonomische Kompetenzen.

Kursinhalte in der Oberstufe

Auf der Basis des Kerncurriculums für das Unterrichtsfach Politik-Wirtschaft hat die Fachkonferenz schulinterne Fachcurricula beschlossen, die folgende Unterrichtsthemen vorsehen:

Schuleigenes Curriculum Klasse 11
Schuleigenes Curriculum Q1 - 1.Sem.
Schuleigenes Curriculum Q1 - 2.Sem.
Schuleigenes Curriculum Q2 - 1.Sem.
Schuleigenes Curriculum Q2 - 2.Sem.

In den Prüfungsfächern werden folgende Themen behandelt:

Jahrgang 12: 

  • 1. Halbjahr Demokratie und sozialer Rechtsstaat
  • 2. Halbjahr Wirtschaftspolitik in der sozialen Marktwirtschaft

Jahrgang 13: 

  • 1. Halbjahr Internationale Sicherheits- und Friedenspolitik
  • 2. Halbjahr Internationale Wirtschaftsbeziehungen

Für die thematischen Inhalte und deren Reihenfolge, insbesondere in Bezug auf die Kurse als Prüfungsfach, sind in gleicher Weise maßgeblich:

  • die Vorgaben des Kerncurriculums für des Unterrichtsfach Politik-Wirtschaft für die gymnasiale Oberstufe
  • jährlich aktualisierten ergänzenden „Hinweise des Kultusministeriums zur jeweiligen Abiturprüfung eines Jahrganges.

Ergänzende Hinweise (Abitur 2024) finden Sie hier.

Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung des Landes Niedersachsen (EPA) finden Sie hier.

Zu den Operatoren des Zentralabiturs 

Die Aufgaben im Zentralabitur verwenden festgelegte Auftragsverben, sogenannte Operatoren. Diese sind im Schwierigkeitsgrad gestaffelt und werden in den Klausuren der Qualifikationsphase sukzessive trainiert. Die Operatorenliste finden Sie hier.

Kursformen 

Im Jahrgang 12 und 13 wird Politik-Wirtschaft am FKG in der Regel in drei unterschiedlichen Formen angeboten:

  • als dreistündiges Ergänzungsfach (Wahlpflicht-Kurs)
  • als dreistündiges Prüfungsfach auf grundlegendem Anforderungsniveau (GA)
  • als fünfstündiges Prüfungsfach auf erhöhtem Anforderungsniveau (EA)
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