Sekundarstufe I

Unterrichtsinhalte

Auf der Basis des Kerncurriculums für das Unterrichtsfach Politik-Wirtschaft hat die Fachkonferenz schulinterne Fachcurricula beschlossen, die folgende Unterrichtsthemen vorsehen:
Schuleigenes Curriculum Klassen 8
Schuleigenes Curriculum Klassen 9/10

Leistungsbewertung

Lernkontrollen

Der Deregulierungserlass, der in Zusammenhang mit der Eigenverantwortung der Schule gültig geworden ist, regelt die Anzahl der schriftlichen Lernkontrollen pro Unterrichtsfach auf der Grundlage der Wochenstundenzahl pro Schuljahr. Daher werden in den Jahrgängen 8-10 zwei Klassenarbeiten pro Schuljahr geschrieben. Der Grundsatzerlass „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums“ räumt die Möglichkeit ein, eine der zwei schriftlichen Lernkontrollen pro Schuljahr durch eine andere Form der Lernkontrolle zu ersetzen. Die Fachkonferenz Politik-Wirtschaft hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und als Ersatzleistung eine andere Form der Lernkontrolle beschlossen. Diese andere Form ist schriftlich oder fachpraktisch zu dokumentieren und mündlich zu präsentieren und bezieht sich auf:

  • schriftliche Referate mit Präsentation
  • Langzeithausaufgaben mit Präsentation
  • Gruppenarbeiten zu einem Thema mit Präsentation
  • Stationenlernen mit anschließender Präsentation der Ergebnisse

Weitere Modelle sind möglich.

Mündliche Leistungen

Zu den mündlichen und sonstigen Leistungen (können) zählen:

  • sachbezogene und kooperative Teilnahme am Unterrichtsgespräch, diese umfasst die Qualität und Quantität der Mitarbeit und die Aktivität bei Gruppenarbeit
  • mündliche Tests, kurze schriftliche Leistungskontrollen
  • häusliche Vor- und Nachbereitung, ggf. Heft- und Mappenführung
  • Erstellen von Unterrichtsdokumentationen (z.B. Protokolle, Lernplakate, Portfolios)
  • Moderationen und Präsentationen, auch mediengestützt (z.B. Referate, szenische Darstellungen)
  • Anfertigen schriftlicher Ausarbeitungen
  • verantwortungsvolle, prozess- und produktorientierte Team- und Gruppenarbeit (planen, strukturieren, reflektieren, präsentieren)
  • Umgang mit Medien und anderen fachspezifischen Hilfsmitteln
  • Anwenden und Ausführen fachspezifischer Methoden und Arbeitsweisen
  • freie Leistungsvergleiche (z.B. Teilnahme an Schülerwettbewerben)

Am Schuljahresbeginn sind die Schüler und Schülerinnen und ihre Erziehungsberechtigten über die Gewichtung und die relevanten Kriterien der Leistungsbewertung zu informieren. Die schriftlichen und mündlichen Leistungen werden, nach Beschluss der Fachkonferenz, in allen Lerngruppen, in denen eine schriftliche Arbeit im Halbjahr geschrieben wird, im Verhältnis 30-40 % schriftlich und 60 –70 % mündlich gewertet. Werden zwei Klausuren im Halbjahr geschrieben, beträgt das Verhältnis 50 : 50.

Mindestens zweimal pro Halbjahr erhalten Schüler und Schülerinnen eine Rückmeldung über ihren Leistungsstand.

 

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