Politik-Wirtschaft
Die Bedeutung des Faches Politik-Wirtschaft
Die zentrale Aufgabe des Unterrichtsfaches Politik Wirtschaft ist es, laut Kerncurriculum für das Gymnasium (Schuljahrgänge 8-10) (Niedersächsischen Kultusministerium (Hg, 2015), Kerncurriculum für das Gymnasium Schuljahrgänge 8-10, Politik-Wirtschaft, verbindlich ab dem Schuljahr 1.8.2015 für den Schuljahrgang 8 , ab dem 1.8.2016 für den Schuljahrgang 9, ab dem 1.8.2017 für den Schuljahrgang 10. Das Kerncurriculum kann als PDF-Datei von Niedersächsischen Bildungsserver (NIBIS) (http://www.cuvo.nibis.de) heruntergeladen werden), „die Schülerinnen und Schüler in die Lage zu versetzen, politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Sachverhalte, Probleme und Interdependenzen zu erfassen, zu beurteilen sowie Interessen zu artikulieren und Entscheidungen zu treffen. Die im Bereich der politischen und ökonomischen Bildung erwarteten Kompetenzen sollen die Lernenden dazu befähigen, sich in der demokratischen Gesellschaft in öffentlichen Angelegenheiten und ökonomischen Situationen verantwortungsbewusst einzubringen.“
Unsere Demokratie braucht mündige, informierte und sozial handelnde Bürgerinnen und Bürger. Das Fach Politik und Wirtschaft soll die Kenntnisse und Einsichten vermitteln, die zum Verständnis politischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Sachverhalte erforderlich sind und die Grundlage eines politischen Urteils bilden sollen. Ziel ist eine verantwortliche Mitwirkung in Staat, Gesellschaft und Wirtschaft vorzubereiten. Die moderne Gesellschaft ist geprägt durch sozialen, ökonomischen und politischen Wandel, der Innovation, Offenheit, Selbstständigkeit, Eigenverantwortung und Leistungsbereitschaft sowie soziale Verantwortung verlangt. Normative Leitbilder sind kontrovers und durch Interessen beeinflusst. Das muss auch im Unterricht in Politik und Wirtschaft deutlich werden; gleichzeitig hat sich der Unterricht an der normativen Wertordnung des Grundgesetzes und der niedersächsischen Verfassung zu orientieren und inhaltliche Orientierung zu vermitteln.
Ökonomische Bildung vermittelt Orientierung für den weiteren Bildungsgang und die Berufs- und Studienentscheidung. Im Verlauf des gymnasialen Bildungsganges ist deshalb ein Betriebspraktikum (am FKG im Jg. 11) verpflichtend. Simulationen und Planspiele sowie Schülerfirmen stellen zudem wichtige handlungsorientierte Möglichkeiten dar, betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse zu erwerben. Ökonomische Bildung soll die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzen, sich den Herausforderungen des technischen und ökonomischen Strukturwandels aktiv zu stellen. Sie muss dieser Dynamik Rechnung tragen, die Grundlagen für eine sachliche Beurteilung vermitteln und gleichzeitig den Zusammenhang zu den Schwerpunkten der politischen Bildung beachten.
Unterrichtsinhalte
Jg. 8 -13
Auf der Basis des Kerncurriculums für das Unterrichtsfach Politik-Wirtschaft hat die Fachkonferenz ein schulinternes Fachcurriculum beschlossen, das folgende Unterrichtsthemen vorsieht:
Schuleigenes Curriculum Klassen 8
Schuleigenes Curriculum Klassen 9/10
Schuleigenes Curriculum Klassen 11
Schuleigenes Curriculum Q1 - 1.Sem.
Schuleigenes Curriculum Q1 - 2.Sem.
Schuleigenes Curriculum Q2 - 1.Sem.
Schuleigenes Curriculum Q2 - 2.Sem.
Jg. 12 G9 (Abitur 2021)
Informationen zum Fach Politik-Wirtschaft in der Oberstufe am FKG (Auszüge aus dem geltenden Kerncurriculum und Erläuterungen)
Zur Konzeption der Kompetenzorientierung im Fach Politik-Wirtschaft
Informationen zum Fach Politik-Wirtschaft in der Oberstufe am FKG (Auszüge aus dem geltenden Kerncurriculum und Erläuterungen)
Zur Konzeption der Kompetenzorientierung im Fach Politik-Wirtschaft (Kerncurriculum Politik-Wirtschaft (Sek. II), abrufbar unter: https://db2.nibis.de/1db/cuvo/datei/pw_go_druck_2018.pdf)
„Kompetenzen umfassen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, aber auch Bereitschaften, Haltungen und Einstellungen, über die Schülerinnen und Schüler verfügen müssen, um Anforderungssituationen gewachsen zu sein. Kompetenzerwerb zeigt sich darin, dass zunehmend komplexere Aufgabenstellungen gelöst werden können. Deren Bewältigung setzt gesichertes Wissen und die Kenntnis und Anwendung fachbezogener Verfahren voraus.
Schülerinnen und Schüler sind kompetent, wenn sie zur Bewältigung von Anforderungssituationen
- auf vorhandenes Wissen zurückgreifen,
- die Fähigkeit besitzen, sich erforderliches Wissen zu beschaffen,
- zentrale Zusammenhänge des jeweiligen Sach- bzw. Handlungsbereichs erkennen,
- angemessene Handlungsschritte durchdenken und planen,
- Lösungsmöglichkeiten kreativ erproben,
- angemessene Handlungsentscheidungen treffen,
- beim Handeln verfügbare Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten einsetzen,
- das Ergebnis des eigenen Handelns an angemessenen Kriterien überprüfen.“ (KC S. 5)
Allgemein unterscheiden Kerncurricula inhalts- und prozessbezogene Kompetenzen. Fachspezifisch ergibt sich eine parallele Differenzierung nach folgenden Gesichtspunkten:
Kompetenzbereich Fachwissen: Sach- und Analysekompetenz
Sach- und Analysekompetenz meint die Fähigkeit, über grundlegende politische und wirtschaftliche Kenntnisse zu verfügen, die zum Verständnis gesellschaftlicher Strukturen und Prozesse notwendig sind. Dazu zählt vor allem konzeptuelles Ordnungswissen, das den Lernenden das Wiedererkennen von Strukturelementen, Invarianzen und Prozessregeln in der Fülle der politischen und ökonomischen Phänomene ermöglicht und über das in alltagsweltlichen Interaktionen erworbene Wissen hinausgeht. Politisches und ökonomisches Orientierungswissen versetzt die Schülerinnen und Schüler in die Lage, ihre Bedürfnisse und Interessen, ihre Entfaltungsmöglichkeiten und Handlungsspielräume im Zusammenhang mit der tatsächlichen politischen und ökonomischen Ordnung zu sehen. Es bedarf aber immer wieder der systematischen Analyse der politischen und ökonomischen Strukturen und Abläufe sowie deren Mechanismen, Wirkungen und Zusammenhängen, damit konzeptuelles Ordnungswissen entsteht.
Kompetenzbereich Erkenntnisgewinnung: Methodenkompetenz
Methodenkompetenz umfasst die Fähigkeiten und Fertigkeiten, die benötigt werden, um sich mit politischen und ökonomischen Problemstellungen auseinander zu setzen. Zur Bewältigung gegenwärtiger und zukünftiger Entscheidungssituationen in Politik und Wirtschaft ist die Aneignung sowohl von originär fachspezifischen Methoden (z. B. des Politikzyklus oder des Wirtschaftskreislaufs als Analyseinstrumente) als auch von Arbeitstechniken (z. B. die Analyse und Interpretation von Statistiken) notwendig. Dazu gehört auch, dass die in den Einheitlichen Prüfungsanforderungen (EPA) verbindlich ausgewiesenen Operatoren (siehe Anhang) sowohl im Unterricht als auch in den Klausuren eingeübt werden. Eine besondere Zielsetzung des Unterrichts in der gymnasialen Oberstufe besteht darin, dass die Lernenden ihre Fähigkeit zur eigenständigen Wahrnehmung und Aufarbeitung von Problemstellungen entwickeln. Dadurch wird selbständiges und aktives Lernen der Schülerinnen und Schüler auch über die Schule hinaus ermöglicht.
Kompetenzbereich Bewertung: Urteilskompetenz
Politische und ökonomische Urteilskompetenz beinhaltet die Fähigkeit, politische und ökonomische Sachverhalte bzw. Probleme, Entscheidungen und Handlungen unter Verwendung von Kategorien und Kriterien selbständig und begründet zu beurteilen. Dabei bilden die Wertmaßstäbe des Grundgesetzes die Richtschnur. Dies schließt die Kompetenz ein, zwischen analysierenden bzw. konstatierenden Urteilen (Sachurteilen) und normativen bzw. qualifizierenden Urteilen (Werturteilen) zu unterscheiden sowie die eigenen Erkenntnis- und Beurteilungsprozesse zu reflektieren. Fach-, Analyse-, Methoden und Urteilskompetenz bilden wesentliche Voraussetzungen für die Erlangung politischer und ökonomischer Entscheidungs- und Handlungskompetenz. Reales Handeln kann im Unterricht aber allenfalls simuliert und angebahnt werden und so Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzen, auf eine gegebene politische oder ökonomische Position sachlich überzeugend und adressatenorientiert zu antworten.“ (KC S. 8f.) Diese fachspezifischen Kompetenzbereiche, die inhalts- und prozessbezogene Kompetenzen in unterschiedlichem Maße beinhalten, fokussieren, in Abhängigkeit vom thematischen Schwerpunkt eines Halbjahres, entweder eher auf politische oder ökonomische Kompetenzen.
Kursformen und –inhalte in der Oberstufe
Am FKG wird Politik-Wirtschaft in der Regel in drei unterschiedlichen Formen angeboten:
- als dreistündiges Ergänzungsfach (Wahlpflicht-Kurs)
- als dreistündiges Prüfungsfach auf grundlegendem Anforderungsniveau (GA)
- als fünfstündiges Prüfungsfach auf erhöhtem Anforderungsniveau (EA)
In den Prüfungsfächern werden folgende Themen behandelt:
Jahrgang 12:
- 1. Halbjahr Demokratie und sozialer Rechtsstaat
- 2. Halbjahr Wirtschaftspolitik in der sozialen Marktwirtschaft
Jahrgang 13:
- 1. Halbjahr Internationale Sicherheits- und Friedenspolitik
- 2. Halbjahr Internationale Wirtschaftsbeziehungen
Für die thematischen Inhalte und deren Reihenfolge, insbesondere in Bezug auf die Kurse als Prüfungsfach, sind in gleicher Weise maßgeblich:
- die Vorgaben des Kerncurriculums für des Unterrichtsfach Politik-Wirtschaft für die gymnasiale Oberstufe
- jährlich aktualisierten ergänzenden „Hinweise des Kultusministeriums zur jeweiligen Abiturprüfung eines Jahrganges.
Politik-Wirtschaft G9 (Abitur 2021), Politik-Wirtschaft G9 (Abitur 2022), EA (fünfstündig) P1-P3, GA (dreistündig) P4, P5, Wahlpflicht
Link zu den ergänzenden Hinweisen Abitur 2021
http://www.nibis.de/uploads/1gohrgs/za2021/11PolitikHinweise2021.pdf
Link zu den ergänzenden Hinweisen Abitur 2022
https://www.nibis.de/uploads/mk-bolhoefer/2022/11PolitikHinweise2022.pdf
Link zu den ergänzenden Hinweisen Abitur 2023
https://www.nibis.de/uploads/mk-bolhoefer/2023/11Politik-Wirtschaft%202023.pdf
Link EPA (Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung des Landes Niedersachsen) http://db2.nibis.de/1db/cuvo/ausgabe/index.php?mat1=2
Zu den Operatoren des Zentralabiturs
Die Aufgaben im Zentralabitur verwenden festgelegte Auftragsverben. Diese sind im Schwierigkeitsgrad gestaffelt und sollen in den Klausuren der Qualifikationsphase sukzessive trainiert werden. Die Fächer Erdkunde, Geschichte und Politik-Wirtschaft verwenden die folgende gemeinsame Operatorenliste:
Link zu den Operatoren
https://www.nibis.de/uploads/1gohrgs/operatoren_2021/EK-GE-PW-WL_2021Abi_Operatoren.pdf
Informationen Betriebspraktikum im Jg. 11
Leistungsbewertung
Lernkontrollen
Die Jahrgänge 8 – 10
Der Deregulierungserlass, der in Zusammenhang mit der Eigenverantwortung der Schule gültig geworden ist, regelt die Anzahl der schriftlichen Lernkontrollen pro Unterrichtsfach auf der Grundlage der Wochenstundenzahl pro Schuljahr. Daher werden in den Jahrgängen 8– 10 zwei Klassenarbeiten pro Schuljahr geschrieben. Der Grundsatzerlass „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums“ räumt die Möglichkeit ein, eine der zwei schriftlichen Lernkontrollen pro Schuljahr durch eine andere Form der Lernkontrolle zu ersetzen. Die Fachkonferenz Politik-Wirtschaft hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und als Ersatzleistung eine andere Form der Lernkontrolle beschlossen. Diese andere Form ist schriftlich oder fachpraktisch zu dokumentieren und mündlich zu präsentieren und bezieht sich auf:
- schriftliche Referate mit Präsentation
- Langzeithausaufgaben mit Präsentation
- Gruppenarbeiten zu einem Thema mit Präsentation
- Stationenlernen mit anschließender Präsentation der Ergebnisse
Weitere Modelle sind möglich.
Oberstufe
Jg. 11 (Einführungsphase) 1 Klausurersatzleistung in Form einer Ausarbeitung zu den Erfahrungen des Betriebspraktikums, 1 Klausur im 2. Halbjahr
Jg. 12 Wahlpflicht: pro Semester 1 Klausur
Jg. 12 GA (dreistündig): 1. Semester 2 Klausuren, 2. Semester 1 Klausur
Jg. 12 EA (fünfstündig): 1. Semester 2 Klausuren, 2. Semester 1 Klausur
Jg. 13 Jg. GA (dreistündig): 3. Semester 2 Klausuren, 4. Semester 1 Klausur
Jg. 13 EA (fünfstündig): 3. Semester 2 Klausuren, 4. Semester 1 Klausur
Mündliche Leistungen
Zu den mündlichen und sonstigen Leistungen (können) zählen:
- sachbezogene und kooperative Teilnahme am Unterrichtsgespräch, diese umfasst die Qualität und Quantität der Mitarbeit und die Aktivität bei Gruppenarbeit
- mündliche Tests, kurze schriftliche Leistungskontrollen
- häusliche Vor- und Nachbereitung, ggf. Heft- und Mappenführung
- Erstellen von Unterrichtsdokumentationen (z.B. Protokolle, Lernplakate, Portfolios)
- Moderationen und Präsentationen, auch mediengestützt (z.B. Referate, szenische Darstellungen)
- Anfertigen schriftlicher Ausarbeitungen
- verantwortungsvolle, prozess- und produktorientierte Team- und Gruppenarbeit (planen, strukturieren, reflektieren, präsentieren)
- Umgang mit Medien und anderen fachspezifischen Hilfsmitteln
- Anwenden und Ausführen fachspezifischer Methoden und Arbeitsweisen
- freie Leistungsvergleiche (z.B. Teilnahme an Schülerwettbewerben)
Am Schuljahresbeginn sind die Schüler/innen und ihre Erziehungsberechtigten über die Gewichtung und die relevanten Kriterien der Leistungsbewertung zu informieren. Die schriftlichen und mündlichen Leistungen werden, nach Beschluss der Fachkonferenz, in allen Lerngruppen, in denen eine schriftliche Arbeit im Halbjahr geschrieben wird, im Verhältnis 30-40 % schriftlich und 60 –70 % mündlich gewertet. Werden zwei Klausuren im Halbjahr geschrieben, beträgt das Verhältnis 50 : 50.
Mindestens zweimal pro Halbjahr erhalten Schülerinnen eine Rückmeldung über ihren Leistungsstand.
Besondere Angebote an außerschulischen Lernorten
MIG, Business4school, PFH-Gesellschaftspolitische Diskurs, Börsenspiel, WPU
Exkursionen
KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora, Betriebserkundung VW Wolfsburg, Landtag Hannover, Bundestag und -rat in Berlin, Europäische Institutionen Brüssel/Straßburg