Unsere Schulordnung

In der Schule, wie wir sie uns wünschen

  • begegnen wir einander respektvoll und tolerant.
  • lernen und lehren wir mit Freude.
  • streben wir nach guten Leistungen und Kreativität.
  • sprechen wir miteinander höflich, fair und ehrlich.
  • helfen wir einander.
  • lösen wir Probleme und Konflikte gemeinsam.
  • respektieren wir das Eigentum eines jeden.
  • bewahren und verschönern wir die Räumlichkeiten.

Diese Ziele zu verwirklichen, ist unser gemeinsames Bestreben.

Haus- und Schulordnung

  • 1. Allgemeine Regeln

    1.1 Gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme sind das oberste Gebot in unserer Schule, an das sich alle halten müssen. Die oben genannten FKG-Ziele sind daher für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft die verbindliche Grundlage des Miteinanders. Jegliche Androhung und Anwendung von Gewalt gegenüber Personen und Sachen ist untersagt. Mobbing wird nicht geduldet. Wer gegen eine Regel dieser Schulordnung verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen, die im Maßnahmenkatalog genannt sind.

    1.2 Jede Schülerin und jeder Schüler ist für die Sauberkeit und Ordnung des eigenen Arbeitsplatzes verantwortlich. Ebenso sorgt jede Lerngruppe für einen sauberen Zustand des Arbeitsraumes. Nach der letzten Unterrichtsstunde in den Arbeitsräumen werden die Stühle hochgestellt. Der Raum wird besenrein hinterlassen und verschlossen. Alle anderen Nutzerinnen und Nutzer müssen den Raum so verlassen, wie sie ihn vorgefunden haben. Jede Schülerin und jeder Schüler ist außerdem verpflichtet, sich aktiv für die Sauberkeit aller Bereiche des Schulgeländes (Mensa, Flure, Schulhof, Sporthallen…) einzusetzen.

    1.3 An unserer Schule wollen wir möglichst direkt miteinander reden und die schulischen Pausenangebote nutzen. Die Benutzung von mobilen Endgeräten (Mobiltelefonen, Smartphones, Tablets, u.ä.) ist deshalb innerhalb aller Schulgebäude und auf dem Schulgelände der Außenstelle grundsätzlich untersagt. In der Außenstelle sind die Geräte ausgeschaltet und nicht sichtbar aufzubewahren. Auf dem Außengelände und außerhalb der Pausenzeiten in der Mensa des Hauptgebäudes dürfen diese Geräte benutzt werden. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte sind jegliche Ton- und Bildaufnahmen grundsätzlich untersagt. Zu Unterrichtszwecken können Lehrerinnen und Lehrer die Nutzung gestatten (Bring your own device – BYOD). Bei Klassenarbeiten und Klausuren können die Lehrerinnen und Lehrer von den Schülerinnen und Schülern die Abgabe von Mobiltelefonen, Smartphones, Wearables (Smart Watches, u.ä. internetfähige Geräte) verlangen, bei Abitur-Klausuren ist dies obligatorisch. Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II und des IB ist der Gebrauch der o.g. elektronischen Geräte im März 2019 Bereich des Neubaus außerhalb der Klassenräume gestattet. Bei Zuwiderhandlungen werden die Geräte vorübergehend eingezogen und können am Ende des entsprechenden Schultages im Sekretariat (Außenstelle) oder beim Schulleiter (Hauptgebäude) abgeholt werden. Im Wiederholungsfall werden sie nur an die Erziehungsberechtigten ausgehändigt.

    1.4 Das Rauchen sowie der Konsum und das Mitbringen alkoholischer Getränke und anderer Drogen sind im Schulgebäude und auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten.

    1.5 Es ist verboten, Waffen oder waffenähnliche sowie gefährliche Gegenstände mit in die Schule und auf das Schulgelände zu bringen.

    1.6 Das Ballspiel ist nur auf den dafür vorgesehenen Flächen erlaubt. Das Werfen mit gefährlichen Gegenständen wie Steinen, Kastanien und Schneebällen ist untersagt.

    1.7 Auf den sparsamen Umgang mit Ressourcen wie Strom, Wasser, Heizenergie und Papier ist zu achten.

    1.8 Fahrräder, Mofas und Motorräder müssen so abgestellt sein, dass Fahrzeuge der Feuerwehr ungehindert auf den Schulhof fahren können.

  • 2. Regeln für die Unterrichtszeit, Pausen und Freistunden

    2.1 Der Aufenthalt in den Klassen- und Fachräumen ist nur in Anwesenheit einer Lehrerin oder eines Lehrers erlaubt. In den Fachräumen sind die besonderen Sicherheits- und Verhaltensvorschriften zu beachten.

    2.2 In den beiden großen Pausen und in der Mittagspause verlassen alle Schülerinnen und Schüler die Klassen-, Kurs- und Fachräume. Die Lehrkraft verlässt als letztes den Raum und verschließt diesen. Mit Ausnahme der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II und des IB im Neubau verlassen alle Schülerinnen und Schüler das Gebäude und halten sich auf dem Schulhof auf. Außerdem dürfen sich Schülerinnen und Schüler im Foyer, in den Bibliotheken, in den Freizeitbereichen im Keller, im Kickerraum der Außenstelle aufhalten und die Mensa im Hauptgebäude sowie die Toiletten aufsuchen. Ein Transfer durch die Flure auch während der Pausen ist zum Aufsuchen der Toiletten, Ablegen der Taschen, etc. gestattet, ein permanenter Aufenthalt jedoch nicht. Bei schlechtem Wetter (Ansage über die Lautsprecheranlage) ist der Aufenthalt im Gebäude erlaubt, aber nicht in den Klassenräumen und in den Fluren des Naturwissenschaftsbereiches.

    2.3 Mit Ausnahme des stundenplanbedingten Wechsels zwischen Haupt- und Außenstelle der Schule darf das Schulgelände von Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 5 – 10 während der Schulzeit nicht verlassen werden. Das Verlassen des Schulgeländes in den Pausen am Vormittag (09:20 – 09:40, 11:10 – 11:30, 12:15 – 12.20) ist auch Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 11 – 13 untersagt, soweit dies nicht aus unterrichtlichen Zwecken geschieht.

    2.4 Ist eine Klasse oder ein Kurs fünf Minuten nach Stundenbeginn noch ohne Lehrkraft, meldet sich eine Schülerin oder ein Schüler im Sekretariat.

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