Unsere Schulordnung

In der Schule, wie wir sie uns wünschen

  • begegnen wir einander respektvoll und tolerant.
  • lernen und lehren wir mit Freude.
  • streben wir nach guten Leistungen und Kreativität.
  • sprechen wir miteinander höflich, fair und ehrlich.
  • helfen wir einander.
  • lösen wir Probleme und Konflikte gemeinsam.
  • respektieren wir das Eigentum eines jeden.
  • bewahren und verschönern wir die Räumlichkeiten.

Diese Ziele zu verwirklichen, ist unser gemeinsames Bestreben.

Haus- und Schulordnung

  • 1. Allgemeine Regeln

    1.1 Gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme sind das oberste Gebot in unserer Schule, an das sich alle halten müssen. Die oben genannten FKG-Ziele sind daher für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft die verbindliche Grundlage des Miteinanders. Jegliche Androhung und Anwendung von Gewalt gegenüber Personen und Sachen ist untersagt. Mobbing wird nicht geduldet. Wer gegen eine Regel dieser Schulordnung verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen, die im Maßnahmenkatalog genannt sind.

    1.2 Jede Schülerin und jeder Schüler ist für die Sauberkeit und Ordnung des eigenen Arbeitsplatzes verantwortlich. Ebenso sorgt jede Lerngruppe für einen sauberen Zustand des Arbeitsraumes. Nach der letzten Unterrichtsstunde in den Arbeitsräumen werden die Stühle hochgestellt. Der Raum wird besenrein hinterlassen und verschlossen. Alle anderen Nutzerinnen und Nutzer müssen den Raum so verlassen, wie sie ihn vorgefunden haben. Jede Schülerin und jeder Schüler ist außerdem verpflichtet, sich aktiv für die Sauberkeit aller Bereiche des Schulgeländes (Mensa, Flure, Schulhof, Sporthallen…) einzusetzen.

    1.3 Regelung zur Nutzung von digitalen Endgeräten am FKG

    Unsere Schule will soziales Miteinander und erfolgreiches Lernen fördern. Wir übernehmen gemeinsam Verantwortung für die heranwachsende Generation. Deshalb ändern wir die Regeln zum Umgang mit Smartphones, Wearables sowie Tablets. Die neuen Regeln sollen digitale Ablenkung vermindern, Lernergebnisse verbessern und soziales Miteinander unterstützen.

                   Nutzungsbeschränkungen: Grundsätzliche Regelungen

    Unterricht in den Jahrgängen 7–13 findet statt mit Hilfe digitaler Geräte (insbes. Tablets und Laptops), jedoch grundsätzlich ohne die Nutzung privater Smartphones und Wearables.

    Die Nutzung von Smartphones sowie von Wearables auf dem Schulgelände ist während der Pausen und in der Unterrichtszeit grundsätzlich nicht gestattet. Für dringende Fälle sind Schüler und Schülerinnen über das Sekretariat der Schule erreichbar.

      1. Smartphones und Wearables werden mit Betreten des Gebäudes zu Beginn des Schultages ausgeschaltet oder in den Flugmodus geschaltet und dauerhaft in Rucksack, Schultasche oder im privaten Schließfach untergebracht. Die Geräte verbleiben dort während der Unterrichtszeit und während der Pausen bis zum Ende des Unterrichtstages.
        Tablets und Laptops werden in den Pausen grundsätzlich wie Smartphones verwahrt.

      2. Ausnahmen von der Nutzungsbeschränkung
        1. Während der Unterrichtszeit werden Tablets und Laptops zu Lernzwecken genutzt.
          In Bezug auf erlaubte iPad-Nutzung sind die iPad-Regeln des FKG-Bestandteils dieser Ordnung.
        2. In Pausen und Freistunden können in besonders ausgezeichneten Lernräumen Tablets und Laptops zu schulischen Lernzwecken genutzt werden.
        3. Alle weiteren Ausnahmen (z. B. medizinische Gründe) sind bei der Schulleitung zu beantragen.
        4. Lehrkräfte verwenden private Endgeräte während des Unterrichtstages in Wahrnehmung ihrer Vorbildfunktion.

          Folgen bei Nichteinhaltung der Regeln
        1. Bei Missachtung der Nutzungsbeschränkungen und/oder einem Verstoß gegen die Ausnahmeregelungen (II.) wird das Gerät eingezogen und kann nach Unterrichtsschluss desselben Tages im Sekretariat zu den üblichen Öffnungszeiten abgeholt werden. Das Gerät wird im ausgeschalteten Zustand abgegeben. Der Vorfall wird von der Schule dokumentiert.
        2. Im Wiederholungsfall muss das Gerät von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Die Schule informiert die Erziehungsberechtigten über den erneuten Verstoß. In schwerwiegenden Fällen (mehrfach wiederholter Verstoß, Verdacht strafbaren missbräuchlichen Einsatzes, z. B. Cybermobbing) erfolgt ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten sowie ggf. weitergehende gebotene Maßnahmen.
          1.  

    1.4 Das Rauchen sowie der Konsum und das Mitbringen alkoholischer Getränke und anderer Drogen sind im Schulgebäude und auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten.

    1.5 Es ist verboten, Waffen oder waffenähnliche sowie gefährliche Gegenstände mit in die Schule und auf das Schulgelände zu bringen.

    1.6 Das Ballspiel ist nur auf den dafür vorgesehenen Flächen erlaubt. Das Werfen mit gefährlichen Gegenständen wie Steinen, Kastanien und Schneebällen ist untersagt.

    1.7 Auf den sparsamen Umgang mit Ressourcen wie Strom, Wasser, Heizenergie und Papier ist zu achten.

    1.8 Fahrräder, Mofas und Motorräder müssen so abgestellt sein, dass Fahrzeuge der Feuerwehr ungehindert auf den Schulhof fahren können.

  • 2. Regeln für die Unterrichtszeit, Pausen und Freistunden

    2.1 Der Aufenthalt in den Klassen- und Fachräumen ist nur in Anwesenheit einer Lehrerin oder eines Lehrers erlaubt. In den Fachräumen sind die besonderen Sicherheits- und Verhaltensvorschriften zu beachten.

    2.2 In den beiden großen Pausen und in der Mittagspause verlassen alle Schülerinnen und Schüler die Klassen-, Kurs- und Fachräume. Die Lehrkraft verlässt als letztes den Raum und verschließt diesen. Mit Ausnahme der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II und des IB im Neubau verlassen alle Schülerinnen und Schüler das Gebäude und halten sich auf dem Schulhof auf. Außerdem dürfen sich Schülerinnen und Schüler im Foyer, in den Bibliotheken, in den Freizeitbereichen im Keller, im Kickerraum der Außenstelle aufhalten und die Mensa im Hauptgebäude sowie die Toiletten aufsuchen. Ein Transfer durch die Flure auch während der Pausen ist zum Aufsuchen der Toiletten, Ablegen der Taschen, etc. gestattet, ein permanenter Aufenthalt jedoch nicht. Bei schlechtem Wetter (Ansage über die Lautsprecheranlage) ist der Aufenthalt im Gebäude erlaubt, aber nicht in den Klassenräumen und in den Fluren des Naturwissenschaftsbereiches.

    2.3 Mit Ausnahme des stundenplanbedingten Wechsels zwischen Haupt- und Außenstelle der Schule darf das Schulgelände von Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 5 – 10 während der Schulzeit nicht verlassen werden. Das Verlassen des Schulgeländes in den Pausen am Vormittag (09:20 – 09:40, 11:10 – 11:30, 12:15 – 12.20) ist auch Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 11 – 13 untersagt, soweit dies nicht aus unterrichtlichen Zwecken geschieht.

    2.4 Ist eine Klasse oder ein Kurs fünf Minuten nach Stundenbeginn noch ohne Lehrkraft, meldet sich eine Schülerin oder ein Schüler im Sekretariat.

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